Erstinformation

Kundeninformation zur Erfüllung der
gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 15 VersVermV, §§ 12 und 12a FinVermV

1. Name, Anschrift und Kontaktdaten:

Muhr – Finanzanlagen- & Versicherungsvermittler
John-Patrick Muhr
Marienweg 3
53819 Neunkirchen-Seelscheid

Tel: 02247 75606-29
Fax: 02247 75606-30
Mobil: 0177 3329183
E-Mail: info@muhr-fuv.de
Internet: www.muhr-fuv.de

2. Tätigkeitsart:

Gemeldet bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung.

Gemeldet bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg als Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Ziff. 1 der Gewerbeordnung.

Gemeldet bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg als Immobiliardarlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung.

3. Beratungsangebot:

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hatte, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

4. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10 %:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.

Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

5. Emittenten und Anbieter:

Zu den Finanzanlagen (Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen) der folgenden Emittenten und Anbieter bietet der Gewerbetreibende Vermittlungs- oder Beratungsleistungen an:

Informationen über Emittenten und Anbieter erhalten sie unter folgendem Link: https://bit.ly/3lVj0Ah

6. Information des Vermittlers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter/Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

oder

Beratung mit Servicepauschale
Der Vermittler erhält für die Vermittlung eine Courtage/Provision von dem Produktanbieter/Versicherer. Der Vermittler kann mit dem Kunden zusätzlich einen gesonderten Vertrag – Servicevereinbarung – über eine vermittlungsunabhängige zusätzliche Service-Vergütungspauschale schließen, die der Kunde an den Vermittler zu bezahlen hat.

oder

Vergütungen von beiden Vertragsparteien
Der Vermittler erhält sowohl eine Courtage/Provision von dem Produktanbieter/Versicherer, als auch eine Vergütung durch den Kunden aufgrund einer gesonderten Vermittlungsvereinbarung. Also wird der Vermittler von beiden Vertragsparteien des zu vermittelnden Vertrages erfolgsabhängig vergütet. In diesem Fall verpflichtet sich der Vermittler seine Vergütung beiden Seiten transparent vor der Vermittlungsleistung offenzulegen.

7. Informationen des Vermittlers über Vergütung und Zuwendungen im Bereich der Finanzanlagenvermittlung:

Vergütungen von beiden Vertragsparteien
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung, die im Rahmen einer langfristigen Anlegerbetreuung separat vereinbart wird. Die Höhe der Vergütung wird dabei prozentual auf Basis des durchschnittlichen Depotvolumens (im Einzelfall bis zu 2% des Depotvolumens) errechnet.
Die Höhe von Vergütungen Dritter (Produktgebern), werden gemäß § 17 FinVermV bei jedem Geschäft zu Finanzanlagen offen gelegt und errechnen sich anhand der Investitionssumme (im Einzelfall bis zu 6% der Investitionssumme) und/ oder des Depotvolumens (im Einzelfall bis zu 2% des Depotvolumens).. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.

8. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:

Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-VUVD-2L3GT-79
Vermittlerregisternummer Finanzanlagenvermittlung: D-F-110-C811-55
Vermittlerregisternummer Immobiliardarlehnsvermittlung: D-W-110-PXLN-81

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info

9. Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de

Online-Streitbeteiligung via EU
https://webgate.ec.europa.eu/odr

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